Wartungsangebot
Wartung von Brandschutz - und Fluchtwegtüren
Seit dem 01. Januar 2005 besteht die Pflicht des Eigentümers, resp. des Nutzers Brandschutz- und Fluchtwegtüren regelmässig und dokumentiert zu prüfen und zu warten. Wer dies unterlässt, muss im Schadenfall mit Haftungsansprüchen rechnen. (OR Art. 58) Merkblatt zu Wartungsvertrag für Brand - und Rauchschutztüren. Gerne möchten wir die Verantwortung für periodische Wartungs -Unterhalts- und Pflegearbeiten übernehmen. Unser Service-Team steht Ihnen gerne für ein unverbindliches Angebot zu fairen und klar kalkulierbaren Kosten zur Verfügung. Mit einem Wartungsvertrag sind Sie auf der sicheren Seite- Reparatureinsatzversicherung während der Normalarbetszeit innert 24 Stunden.
- Fix kalkulierbares Kostenrisiko.
- Garantie - Verlängerung um 1 Jahr Vollgarantie. ( mit Abschluss im ersten Betriebsjahr)
- Ersatzteile bis Fr. 30.- pro Monteureinsatz inklusiv.
- Wir übernehmen die Verantwortung für die gesetzlich vorgegebene periodische Wartungs - ,
Unterhalts - und Pflegearbeiten inkl. Dokumentation (gemäss Infoblatt)
Bei fachmänischen, Wartungs-, Unterhalts - und Pflegearbeiten garantieren wir die geforderte Funktion und die Langlebigkeit eines Produktes.
Ein Service - und Wartungsvertrag der Karl Zimmermann AG gibt ihnen Garantie und Haftungssicherheit.
Unser geschultes Service - Team freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
079 175 26 04